Beförderungsbedingungen

Zum 01.01.2022 wurden die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen der Thüringer Bus-, Straßenbahn- und Eisenbahnunternehmen angepasst. Darin wird die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in Bussen, Bahnen und Straßenbahnen geregelt, u.a.:

  • Rechte und Pflichten des Fahrgastes
  • Rechte und Pflichten des Verkehrsunternehmens
  • Vertrieb/Erwerb und Gültigkeit von Fahrausweisen
  • Erstattung von Beförderungsentgelt
  • Mitnahme von Tieren, Sachen, Sonderbeförderung
  • Fundsachen
  • Haftung, Verjährung, Fahrgastrechte

Ergänzt werden diese thüringenweiten Beförderungsbedingungen bei einigen Verkehrsunternehmen um sogenannte „Besondere Beförderungsbedingungen“, die zusätzlich individuelle Regelungen enthalten.