Barrierefrei im Nahverkehr bis 2022: Um- und Neubau von Haltestellen wird gefördert

Im Personenbeförderungsgesetz ist die Zielvorgabe formuliert, bis zum 01.01.2022 den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu gestalten. Das betrifft auch Bushaltestellen.

"Der kleine Ort Frauenwald am Rennsteig verfügt über vier Bushaltestellen mit sieben Haltepunkten. Sie sind alle bereits barrierefrei ausgebaut. Dafür zuständig ist der Baulastträger, die Gemeinde Frauenwald. Die IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau bedient die Haltestellen mit einem Linienast der stark nachgefragten Linie 300, die von Ilmenau nach Suhl führt.

80 Prozent Förderung

Das Verkehrsunternehmen ist für das Haltestellenschild und den Haltestellenaushang zuständig, sagt IOV-Chef Matthias Höring. Der Um- oder Neubau von barrierefreien Haltestellen wird vom Freistaat Thüringen mit 80 Prozent gefördert. 20 Prozent Eigenanteil muss der Baulastträger, die Kommune, erbringen. Das regelt die ÖPNV-Investitionsrichtlinie des Landes, die im Internet mit allen weiteren Bestimmungen heruntergeladen werden kann.

Bis 30. September eines jeden Jahres müssen Baulastträger für das Folgejahr ihre Förderanmeldung beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) einreichen. Auf dieser Grundlage erstellt das zuständige Landesministerium für Verkehr einen Investitionsplan. Zu Beginn des Jahres können die förmlichen Förderanträge gestellt werden. Der barrierefreie Um- bzw. Neubau von Haltestellen hat nach konkreten Richtlinien zu erfolgen.

Baustandards einhalten

Darauf achtet die Bewilligungsbehörde, das TLBV. Es soll schon vorgekommen sein, dass beauftragte Bauplanungsbüros diese Vorgaben unterlaufen, um Kosten zu sparen. Das funktioniert jedoch nicht. Manchen Kommunen fällt es schwer, ihren Eigenanteil zu finanzieren. Trotzdem können keine Abstriche an den Standards für barrierefreie Haltestellen gemacht werden.

Barriefreie Haltestellen müssen der anzuwendenden DIN und den Empfehlungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes entsprechen. Das bedeutet u. a. der Fahrbahnrand ist mit 16 Zentimeter hohen „Kasseler Borden“ ausgestattet. Weiße, rautenförmig genoppte Oberflächen garantieren einen sicheren Tritt am Buseinstieg. An Rippenplatten und Leitstreifen können sich blinde und sehbehinderte Menschen orientieren."

(Text & Foto: Dr. Michael Plote, erschienen in der Kundenzeitung omni, Ausgabe 56, August 2017)