3G-Regel im ÖPNV - Geimpft. Genesen. Getestet.

Seit 24.11.2021 gilt die 3G-Regel deutschlandweit im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Demnach ist die Nutzung von Bussen und Bahnen nur noch für Fahrgäste gestattet, die geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Ein aktueller Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Können Personen ihren 3G-Status nicht nachweisen, sind sie von der Beförderung ausgeschlossen. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise.

In allen Verkehrsmitteln gilt außerdem weiterhin eine Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Gesichtsmaske).

Die Verkehrsunternehmen werden stichprobenhafte Kontrollen in ihren Fahrzeugen durchführen und bitten um Kooperation. Halten Sie Ihren 3G-Nachweis bei der Fahrt griffbereit und tragen Sie eine Maske.

Diese Regelungen sind festgelegt in § 28a (5) des aktuellen Infektionsschutzgesetzes.

(Stand: 24.11.2021)

 

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Maskenpflicht im ÖPNV

Gemäß aktuellem Infektionsschutzgesetz gilt in Bussen und Bahnen sowie an Haltstellen die Pflicht zum Tragen von FFP2- bzw. KN95/N95-Masken, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 100 liegt. Zulässig sind FFP2-Masken oder Masken mit den Standards KN95 bzw. N95; nicht mehr zulässig sind medizinische OP-Masken. Tücher, Stoffbedeckungen oder ähnliches sind ebenfalls nicht zulässig.

Folgende Personen sind von der Maskenpflicht ausgenommen:

  1. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und
  3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

(Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 28b, (1) und (9))

(Stand: 14.05.2021)

 

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Auch während der Corona-Pandemie ist das Nutzen von #Bus und #Bahn sicher. Die Verkehrsunternehmen appellieren an ihre Fahrgäste, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Abstand zu halten, soweit das möglich ist. Eine Mund-Nase-Bedeckung während der Fahrt ist obligatorisch. Die allgemeinen Hygieneregeln müssen gerade auf engem Raum beachtet werden. Wenn sich jeder und jede daran hält, sind alle geschützt - man selbst, die anderen Fahrgäste und das Personal der Verkehrsunternehmen. Und alle kommen #BesserWeiter.

Einige Verkehrsunternehmen haben 2020 separate Fahrgast-Informationen zur Nutzung des ÖPNV während Corona erstellt - die grundlegenden Informationen darin sind weiterhin gültig:

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Weitere Informationen zum ÖPNV in den einzelnen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie in der folgenden Liste (bitte jeweils anklicken):

Eisenbahnunternehmen:

Sonstige: