Seit 24.11.2021 gilt die 3G-Regel deutschlandweit im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Demnach ist die Nutzung von Bussen und Bahnen nur noch für Fahrgäste gestattet, die geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Ein aktueller Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Können Personen ihren 3G-Status nicht nachweisen, sind sie von der Beförderung ausgeschlossen. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise.
In allen Verkehrsmitteln gilt außerdem weiterhin eine Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Gesichtsmaske).
Die Verkehrsunternehmen werden stichprobenhafte Kontrollen in ihren Fahrzeugen durchführen und bitten um Kooperation. Halten Sie Ihren 3G-Nachweis bei der Fahrt griffbereit und tragen Sie eine Maske.
Diese Regelungen sind festgelegt in § 28a (5) des aktuellen Infektionsschutzgesetzes.
(Stand: 24.11.2021)
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Folgende Personen sind von der Maskenpflicht ausgenommen:
(Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 28b, (1) und (9))
(Stand: 14.05.2021)
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Auch während der Corona-Pandemie ist das Nutzen von #Bus und #Bahn sicher. Die Verkehrsunternehmen appellieren an ihre Fahrgäste, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Abstand zu halten, soweit das möglich ist. Eine Mund-Nase-Bedeckung während der Fahrt ist obligatorisch. Die allgemeinen Hygieneregeln müssen gerade auf engem Raum beachtet werden. Wenn sich jeder und jede daran hält, sind alle geschützt - man selbst, die anderen Fahrgäste und das Personal der Verkehrsunternehmen. Und alle kommen #BesserWeiter.
Einige Verkehrsunternehmen haben 2020 separate Fahrgast-Informationen zur Nutzung des ÖPNV während Corona erstellt - die grundlegenden Informationen darin sind weiterhin gültig:
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Weitere Informationen zum ÖPNV in den einzelnen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie in der folgenden Liste (bitte jeweils anklicken):
Eisenbahnunternehmen:
Sonstige: